Die „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in der Mecklenburgischen Seenplatte und Vorpommern-Greifswald (AnQua)“ wird im Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und Abschlüssen
Sie haben im Ausland eine berufliche Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen? Sie möchten in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten?
In vielen Fällen brauchen Sie dafür eine offizielle Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses. Die Voraussetzungen dafür sind abhängig von Ihrem Beruf und von dem Land, aus dem Sie kommen. Die Möglichkeiten der Anerkennung hängen oft von der individuellen Ausgangssituation ab.
Das Verfahren kann sehr komplex sein, es werden viele Dokumente und Übersetzungen benötigt. Oft stellt sich die Frage welche Stelle (Behörde) zuständig ist und welchem Beruf der Abschluss in Deutschland entspricht.
Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie im gesamten Prozess der beruflichen Anerkennung.
Das Ziel der ist der Einstieg in eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit, die Ihren Qualifikationen, Kompetenzen und Erfahrungen entspricht.
Warum brauche ich eine Anerkennung?
Für reglementierte Berufe ist ein Anerkennungsverfahren Bedingung, um diesen Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen. So erhalten Mediziner*innen und Apotheker*innen ohne Anerkennung des Abschlusses keine Approbation oder Pflegefachkräfte, Lehrer*innen und Erzieher*innen keine Erlaubnis, den Beruf auszuüben.
Für andere Berufe ist eine Anerkennung sinnvoll, um Fähigkeiten und Kenntnisse zu belegen, den Zugang zu Aufstiegsqualifizierungen zu erhalten oder mit der nachgewiesenen Eigenschaft der Fachkraft eine entsprechende Vergütung zu erhalten.
Die Anerkennung erfolgt in einem gesetzlich geregeltem Verfahren (Anerkennungsgesetz). In diesem Anerkennungsverfahren werden im Ausland erworbene Berufsqualifikationen (Abschlüsse einer beruflichen Ausbildung und Hochschulabschlüsse) mit einem deutschen Berufs- oder Hochabschluss verglichen und können im Ergebnis als gleichwertig anerkannt werden.
Ein Projekt der
im bundesweiten
Weitere Informationen finden Sie im
Informationsportal der Bundesregierung zur
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Beratung und Begleitung
Sie werden durch ein Team von Fachberaterinnen und Fachberatern mit langjähriger Erfahrung unterstützt.
Die Beratung erfolgt neutral, unabhängig, individuell und ergebnisoffen.
Wir beraten Sie persönlich an unseren Standorten oder in digitaler Form (E-Mail, Video-Call).
Unser Angebot richtet sich an Personen ausländischer Herkunft, unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Aufenthaltsstatus.
Die Beratung und Begleitung erfolgt kostenfrei und vertraulich.
Mögliche Sprachen (ggf. mit Dolmetscher):
- Deutsch, Arabisch, Englisch, Kroatisch, Montenegrinisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Ukrainisch
Möglichkeiten der Anerkennung
- Wir informieren Sie zu Ihren Anerkennungsoptionen, wir ermitteln den Referenzberuf und die zuständige Stelle, an die der Antrag gerichtet werden muss
- Wir informieren zu den notwendigen Dokumenten und Übersetzungen, die dem Antrag beigefügt werden müssen
- Wir informieren zu den Kosten des Anerkennungsverfahrens, klären über Finanzierungs-/ Fördermöglichkeiten auf und helfen bei einer möglichen Antragstellung
- Wir beraten Sie zu Alternativen zur Anerkennung
Antragstellung
Vorbereitung und Einreichen des Antrags auf Anerkennung oder Zeugnisbewertung
- Festlegung des Referenzberufs und der zuständigen Stelle/Behörde, an die der Antrag gerichtet wird
- Ermittlung und Zusammenstellung aller nötigen Dokumente (Apostillen, Überstzungen, Beglaubigungen)
- Formulierung des Antrags und Ausfüllen von Antragsformularen
- Zusammenstellung und Einreichen des Antrags
Verfahrensbegleitung
- Wir beantworten Fragen zum Stand des Verfahrens (Vollmacht)
- Wir helfen bei der Korrespondenz oder übernehmen die Korrespondenz (bei Vollmacht) mit der zuständigen Stelle
- Wir erklären den Bescheid und seine Auswirkungen und zeigen nötige weitere Schritte auf
- Wir besprechen das Ergebnis, erörtern Optionen und reagieren bei Vollmacht gegenüber der zuständigen Stelle
Der Bescheid kann Auflagen enthalten, die für eine vollständige Anerkennung zu erfüllen sind.
- Wir beraten zur Umsetzung der Auflagen, die oft das Ablegen einer Prüfung oder die Teilnahme einer Anpassungsqualifizierung enthalten.
Qualifizierung im Kontext Anerkennung
Enthält der Bescheid die Auflage einer Prüfung oder Anpassungsqualifizierung:
- Wir erläutern die Auflage
- Wir ermitteln geeignete Möglichkeiten der Prüfung und der Nachqualifizierung
- Wir erläutern Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten der Angebote
- Wir erstellen mit Ihnen einen Qualifizierungsplan
- Wir vermitteln in Angebote und begleiten während der Teilnahme
- Wir unterstützen das Vorlegen der Nachweise für den Erhalt der Anerkennung
Beratungstermine
Eine Einrichtung der
Gesellschaft für nachhaltige Regionalentwicklung und Strukturforschung
Helmut-Just-Straße 4
17036 Neubrandenburg
0395 – 5 70 72 20